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Telefonisch erreichbar Mo–Fr 8.00–17.00 Uhr 0361 5614931 info@an-walt.de

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Bei Fragen und Terminwünschen sind Sie hier genau richtig. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

So erreichen Sie uns

Unsere beiden Fachangestellten sind montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr für Sie erreichbar.

Boysen & Paetzelt Rechtsanwälte
Rudolfstraße 17
99092 Erfurt

Telefon: 0361 5614931
Telefax: 0361 5614933
E-Mail: info@an-walt.de

Rechtsanwalt Ralph Boysen: boysen@an-walt.de
Rechtsanwalt Fabian Paetzelt: paetzelt@an-walt.de

Was Sie nicht tun, ist genauso wichtig wie das, was Sie tun.

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Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.

Bitte schildern Sie Ihr Anliegen zunächst kurz und senden Sie über dieses Formular noch keine vertraulichen Unterlagen. Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage – mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

„Strafverteidiger sind nicht dazu da, Mutter Theresa zu verteidigen.“

Als Strafverteidiger sind wir in einem Gerichtsverfahren parteiisch. Wir stehen auf der Seite unserer Mandanten. Die Staatsanwaltschaft und auch das Gericht müssen neutral sein. Leider ist das nicht immer der Fall – und daher müssen wir ebenso kritisch gegen Presse und Medien vorgehen, wenn sie unsere Mandanten vorverurteilen.

Häufige Fragen

Vertreten Sie deutschlandweit?

Ja, wir sind deutschlandweit tätig.

Ist die Erstauskunft kostenfrei?

Ja. Die erste überschlägige Einschätzung Ihres Falls ist bei uns kostenfrei.

Kann ich meinen bisherigen Verteidiger wechseln?

Ja. Ein Verteidigerwechsel ist grundsätzlich möglich. Ob und wie der Wechsel in Ihrem konkreten Verfahren sinnvoll umgesetzt wird, hängt vom Stand des Verfahrens und den bisherigen Vereinbarungen ab. Wir besprechen die Einzelheiten vertraulich mit Ihnen.

Ich möchte dem Täter als Opfer nicht mehr persönlich gegenübertreten. Ist das möglich?

In geeigneten Fällen kann beantragt werden, dass eine unmittelbare Begegnung mit dem Beschuldigten oder Angeklagten vermieden wird. Welche Schutzmaßnahmen in Betracht kommen, hängt vom konkreten Verfahren ab. Wir prüfen dies und stellen die erforderlichen Anträge bei Gericht.

Was kostet mich Ihre Strafverteidigung?

Die Kosten hängen vom Umfang und der Schwierigkeit des Verfahrens ab. Schildern Sie uns kurz Ihren Fall; anschließend erhalten Sie eine unverbindliche erste Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten. Häufig kann nach einer ersten Besprechung oder nach Akteneinsicht ein Pauschalhonorar vereinbart werden. In anderen Fällen erfolgt die Abrechnung nach Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Vergütungsart wird stets zu Beginn des Mandats transparent vereinbart.

Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl?

Sagen Sie nichts zur Sache – rufen Sie uns an.

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