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Opferentschädigung

Staatliche Opferentschädigung nach dem SGB XIV (früher OEG): Leistungen, Höhe der Entschädigungszahlung und Antragstellung – für unsere Nebenklage-Mandanten übernehmen wir auch dieses Verfahren.

Wer durch eine vorsätzliche, rechtswidrige Gewalttat gesundheitlich geschädigt wurde, hat häufig nicht nur Ansprüche gegen den Täter, sondern auch gegen den Staat. Die staatliche Opferentschädigung soll die Folgen der Tat abmildern – medizinisch, finanziell und beruflich.

Wir unterstützen Sie auch hier

Vertreten wir Sie im Strafverfahren als Nebenkläger, endet unsere Arbeit nicht mit dem Urteil. Wir prüfen dann auch, welche Leistungen der Sozialen Entschädigung in Betracht kommen, unterstützen Sie aktiv bei der Antragstellung und begleiten das Verfahren bei der Behörde – und, falls nötig, auch Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht.

Bitte beachten Sie: Die Vertretung in Angelegenheiten der Opferentschädigung übernehmen wir ausschließlich für Mandantinnen und Mandanten, deren Nebenklage wir führen.

Vom OEG zum SGB XIV

Das frühere Opferentschädigungsgesetz (OEG) wurde zum 1. Januar 2024 abgelöst; die Opferentschädigung ist seitdem im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV – Soziale Entschädigung) geregelt. Für Taten ab dem 1. Januar 2024 gilt unmittelbar das neue Recht. Für frühere Taten gelten besondere Übergangsregelungen – welche Leistungen im Einzelfall in Betracht kommen, prüfen wir gern für Sie.

Die wichtigsten Leistungen im Überblick

  • Schnelle Hilfen: psychotherapeutische Akuthilfe in einer Traumaambulanz (Erwachsene bis zu 15, Kinder und Jugendliche bis zu 18 Sitzungen) sowie ein Fallmanagement, das Sie bei Antrag und Leistungsbezug begleitet.
  • Medizinische Versorgung: Heil- und Krankenbehandlung, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen kann.
  • Monatliche Entschädigungszahlung: gestaffelt nach dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS).
  • Berufliche Teilhabe: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Ausgleich von Einkommensverlusten.
  • Hinterbliebene: eigene Ansprüche von Angehörigen, wenn das Opfer an den Folgen der Tat verstorben ist.

Höhe der monatlichen Entschädigungszahlung

Grad der Schädigungsfolgen (GdS)Monatliche Zahlung
30 und 40452 €
50 und 60905 €
70 und 801.357 €
901.810 €
1002.261 €
Stand: 1. Juli 2026. Die Beträge werden regelmäßig angepasst; bei schwersten Schädigungsfolgen können höhere Zahlungen in Betracht kommen.

So gehen Sie vor

  1. Antrag stellen: bei der zuständigen Versorgungsbehörde Ihres Bundeslandes – in Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Leistungen der Schnellen Hilfen sollten möglichst frühzeitig beantragt werden.
  2. Tat belegen: Eine Strafanzeige, ärztliche Befunde und weitere Unterlagen erleichtern den Nachweis erheblich.
  3. Unterstützung nutzen: Neben der anwaltlichen Vertretung bieten Opferhilfeeinrichtungen wie der WEISSER RING e. V. Beratung und Begleitung an.

Sie sind Opfer einer Straftat geworden und möchten sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen? Sprechen Sie uns an. Im Rahmen Ihres Nebenklagemandats klären wir dann auch Ihre Ansprüche auf Opferentschädigung – ob die Tat schon länger zurückliegt oder ganz aktuell ist – und übernehmen den Schriftverkehr mit der Behörde.

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