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Telefonisch erreichbar Mo–Fr 8.00–17.00 Uhr 0361 5614931 info@an-walt.de

Opferschutz

Maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand: von der einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wer Opfer von Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung geworden ist, braucht schnell wirksamen Schutz – und jemanden, der die rechtlichen Schritte übernimmt. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand.

Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz

Das Familiengericht kann auf Antrag anordnen, dass der Täter sich Ihnen nicht nähert, Ihre Wohnung nicht betritt und keinen Kontakt zu Ihnen aufnimmt. Bei gemeinsamer Wohnung kann Ihnen die Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen werden. In dringenden Fällen geschieht das im Eilverfahren durch einstweilige Anordnung. Verstöße gegen eine solche Anordnung sind strafbar.

Ihre Rechte im Strafverfahren

Im Strafverfahren gegen den Täter vertreten wir Sie als Nebenkläger oder als Zeugenbeistand. Wir achten darauf, dass Ihre Belastung so gering wie möglich bleibt, und stellen die erforderlichen Schutzanträge bei Gericht.

Mehr zur Nebenklage

Schmerzensgeld, Schadensersatz – und Vollstreckung

Wir machen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend, im Strafverfahren oder vor dem Zivilgericht, und kümmern uns auch um die Durchsetzung – bis zur Pfändung. Daneben prüfen wir Ansprüche auf staatliche Leistungen der sozialen Entschädigung für Gewaltopfer.

Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl?

Sagen Sie nichts zur Sache – rufen Sie uns an.

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