Wer Opfer von Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung geworden ist, braucht schnell wirksamen Schutz – und jemanden, der die rechtlichen Schritte übernimmt. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand.
Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz
Das Familiengericht kann auf Antrag anordnen, dass der Täter sich Ihnen nicht nähert, Ihre Wohnung nicht betritt und keinen Kontakt zu Ihnen aufnimmt. Bei gemeinsamer Wohnung kann Ihnen die Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen werden. In dringenden Fällen geschieht das im Eilverfahren durch einstweilige Anordnung. Verstöße gegen eine solche Anordnung sind strafbar.
Ihre Rechte im Strafverfahren
Im Strafverfahren gegen den Täter vertreten wir Sie als Nebenkläger oder als Zeugenbeistand. Wir achten darauf, dass Ihre Belastung so gering wie möglich bleibt, und stellen die erforderlichen Schutzanträge bei Gericht.
Schmerzensgeld, Schadensersatz – und Vollstreckung
Wir machen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend, im Strafverfahren oder vor dem Zivilgericht, und kümmern uns auch um die Durchsetzung – bis zur Pfändung. Daneben prüfen wir Ansprüche auf staatliche Leistungen der sozialen Entschädigung für Gewaltopfer.