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Telefonisch erreichbar Mo–Fr 8.00–17.00 Uhr 0361 5614931 info@an-walt.de

Strafverteidiger in Erfurt

Von der ersten Ladung bei der Polizei bis zur Revision: Wir verteidigen Sie in jeder Phase des Strafverfahrens – in Erfurt und bundesweit.

Wer mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert ist, sollte frühzeitig anwaltliche Hilfe suchen. Als Fachanwälte für Strafrecht begleiten Rechtsanwalt Ralph Boysen und Rechtsanwalt Fabian Paetzelt Mandanten durch alle Phasen eines Strafverfahrens: von der ersten Ladung bei der Polizei über Ermittlungshandlungen wie Hausdurchsuchungen bis zur Hauptverhandlung und, wenn nötig, durch das Rechtsmittelverfahren. Die Kanzlei übernimmt Mandate deutschlandweit.

Eine schnelle Ersteinschätzung ist gerade zu Beginn eines Verfahrens entscheidend, um keine Fristen oder Verteidigungsmöglichkeiten zu verlieren. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular – wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück.

In jeder Phase des Verfahrens an Ihrer Seite

Ermittlungsverfahren

Im Ermittlungsverfahren werden die Weichen gestellt. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen Tatvorwurf und Beweislage und entwickeln mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie. Ziel kann insbesondere sein, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder die Folgen frühzeitig zu begrenzen.

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung, die einer Verurteilung gleichstehen kann. Gegen ihn kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob das sinnvoll ist, hängt von Tatvorwurf, Beweislage, Höhe der Strafe und den beruflichen Folgen ab – lassen Sie das prüfen, bevor die Frist abläuft.

Anklage und Hauptverhandlung

Nach Erhebung der Anklage prüft das Gericht, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Schon in diesem Zwischenverfahren können Einwendungen erhoben und Beweisanträge gestellt werden. In der Hauptverhandlung vertreten wir Sie mit dem Ziel eines Freispruchs oder einer möglichst milden Strafe.

Untersuchungshaft

Bei einer Festnahme oder drohender Untersuchungshaft zählt jede Stunde. Wir prüfen den Haftbefehl und setzen uns mit Haftprüfung oder Haftbeschwerde für Ihre Freilassung ein.

Berufung und Revision

Gegen Urteile können Rechtsmittel eingelegt werden. Berufung und Revision müssen grundsätzlich binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und führen das Rechtsmittelverfahren für Sie.

Typische Situationen, in denen Sie uns anrufen sollten

  • Sie haben eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter erhalten.
  • Bei Ihnen hat eine Hausdurchsuchung stattgefunden oder Ihr Handy wurde beschlagnahmt.
  • Sie oder ein Angehöriger wurden festgenommen.
  • Ihnen wurde ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt.
  • Sie möchten Ihren bisherigen Verteidiger wechseln.

Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf unserer Seite Über uns.

Kosten der Strafverteidigung

Die Kosten hängen vom Umfang und der Schwierigkeit des Verfahrens ab. Schildern Sie uns kurz Ihren Fall; anschließend erhalten Sie eine unverbindliche erste Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten. Die Vergütungsart wird stets zu Beginn des Mandats transparent vereinbart.

Wissen für Ihre Verteidigung: die RiStBV

Die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) geben vor allem der Staatsanwaltschaft vor, wie sie Verfahren führen soll. Wir stellen Ihnen den Volltext mit Inhaltsverzeichnis zur Verfügung.

Zur RiStBV (Volltext)

Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl?

Sagen Sie nichts zur Sache – rufen Sie uns an.

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