Ein Bußgeldbescheid wirkt auf den ersten Blick harmlos. Doch Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot können schnell den Beruf gefährden – etwa bei Berufskraftfahrern, Außendienstmitarbeitern oder Selbständigen. Viele Bescheide halten einer genauen Prüfung nicht stand.
Anhörungsbogen erhalten?
Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Äußern Sie sich zum Vorwurf erst, nachdem ein Anwalt die Akte eingesehen hat – eine vorschnelle Einlassung lässt sich später kaum korrigieren.
Bußgeldbescheid: Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Melden Sie sich deshalb möglichst sofort nach Erhalt bei uns.
Was wir prüfen
- Messverfahren, Eichung und Messdaten bei Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen
- Fahreridentifizierung anhand des Messfotos
- Verfolgungsverjährung und ordnungsgemäße Zustellung
- Absehen vom Fahrverbot, etwa bei Existenzgefährdung
- Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Straßenverkehrs, etwa im Gewerbe- oder Arbeitsrecht
Droht neben dem Bußgeld auch ein Strafverfahren, etwa wegen Unfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr, finden Sie Informationen auf unserer Seite Strafverteidigung.